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Cannabis Club

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Infos Cannabis Social Clubs

Probe- und Mitgliedschaftsregelung

Buds Collective

1. Mindestverweildauer und Probephase

Nach der Aufnahme in den Verein gilt eine gesetzliche Mindestverweildauer von drei (3) Monaten.
Während dieser Zeit besteht eine Probemitgliedschaft.

Die Mitgliedsbeiträge für diese ersten drei Monate werden einmalig im Voraus fällig und betragen insgesamt 45 €.

Nach Ablauf der dreimonatigen Probephase behält sich der Verein vor, die Mitgliedschaft zu verlängern oder aufzulösen.

 

2. Kriterien für eine Verlängerung

Für eine Verlängerung der Mitgliedschaft achten Vorstand und verantwortliche Personen insbesondere auf:

  • Zuverlässigkeit und regelkonformes Verhalten

  • aktive Teilnahme am Vereinsleben

  • regelmäßige Abholung von Cannabisprodukten, da diese zur Vertrauensbildung zwischen Mitglied und Verein beiträgt
    (Grundsatz: Je regelmäßiger, desto besser für die Vertrauensbasis)

Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.

3. Erweiterte Probezeit nach erster Verlängerung

Nach einer ersten positiven Verlängerung wird die Probemitgliedschaft auf insgesamt sechs (6) Monate ausgeweitet.

Auch während dieser erweiterten Probezeit behält sich der Verein vor, die Mitgliedschaft jederzeit bis einschließlich zum 364. Tag der Mitgliedschaft aufzulösen, sofern die Vereinsgrundsätze oder die Erwartungen an eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht erfüllt werden.

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