Mitgliedschaft in nur einer Anbauvereinigung
Gemäß §16 Absatz 3 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) darf eine Person nur Mitglied in einer einzigen Anbauvereinigung (Cannabis Social Club) sein.
Daher ist die Aufnahme als Mitglied im Buds Collective e.V. nur möglich, wenn das zukünftige Mitglied gegenüber dem Verein schriftlich oder elektronisch versichert, dass es derzeit kein Mitglied in einer anderen Anbauvereinigung ist.
Diese Selbstauskunft ist verpflichtend und wird vom Verein gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die Dauer von drei Jahren aufbewahrt.
Durch Bestätigung des entsprechenden Kontrollfeldes geht der Verein davon aus, dass das zukünftige Mitglied ausschließlich im Verein Buds Collective e.V. registriert und gemeldet ist.
Mit Abgabe dieser Erklärung bestätigt das Mitglied die Kenntnisnahme dieser Regelung und verpflichtet sich, den Verein unverzüglich zu informieren, sollte sich der Mitgliedsstatus in Bezug auf andere Anbauvereinigungen ändern.