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Das zwielichtige Geschäft mit medizinischem Cannabis: Zwischen echter Therapie und digitalem Rezept-Tourismus

Medizinisches Cannabis ist für Patientinnen und Patienten gedacht, die im Rahmen einer ärztlich begleiteten Therapie von einer Behandlung profitieren können. Dazu zählen etwa Menschen mit chronischen Schmerzen, Spastiken, neurologischen Erkrankungen oder schweren Begleiterkrankungen. Genau für diese Fälle wurde der Zugang zu Medizinalcannabis geschaffen.

Doch seit dem 1. April 2024 hat sich die Lage deutlich verändert. Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes wurde Cannabis aus dem Betäubungsmittelrecht herausgenommen. Diese Änderung hat zwar bürokratische Erleichterungen gebracht, gleichzeitig aber ein neues Geschäftsmodell hervorgebracht: Online-Plattformen, auf denen sich Nutzer mit wenigen Klicks ein Rezept zusammenstellen können – teils ohne persönliches Arztgespräch, ohne echte Diagnostik und ohne langfristige Therapiebegleitung.

Für viele Beobachter wirkt diese Entwicklung wie eine Grauzone zwischen legalem Zugang und kommerzialisiertem Rezeptsystem.

Wenn medizinisches Cannabis zur Abkürzung wird

Eigentlich sollte Medizinalcannabis jenen vorbehalten sein, die es medizinisch benötigen. In der Praxis nutzen jedoch manche Anbieter die neuen Regeln sehr offensiv aus.

Kritisiert werden insbesondere:

  • standardisierte Online-Fragebögen statt individueller Anamnese

  • kaum ärztlicher Kontakt

  • schnelle Ausstellung von Rezepten

  • aggressive Werbung mit einfacher Verfügbarkeit

  • Fokus auf Konsumenten statt Patienten

Dadurch entsteht zunehmend der Eindruck, dass medizinisches Cannabis von einigen Plattformen als Ersatzweg für den Freizeitkonsum vermarktet wird.

Politischer Druck wächst: Kommen Verschärfungen?

Nach dem Regierungswechsel kündigte die CDU/CSU an, die Regelungen rund um Cannabis verschärfen zu wollen. Eine vollständige Rückabwicklung des Konsumcannabisgesetzes gilt laut SPD jedoch als unwahrscheinlich.

Damit bleiben voraussichtlich zentrale Bereiche bestehen:

  • privater Eigenanbau im erlaubten Rahmen

  • Cannabis Social Clubs

  • Besitzregelungen im gesetzlichen Rahmen

Stärker im Fokus stehen dagegen medizinische Zugangswege – insbesondere dort, wo Missbrauch oder Umgehung klassischer Verschreibungspfade vermutet wird.

Welche Änderungen das MedCanG treffen könnten

Das Medizinalcannabisgesetz könnte in den kommenden Monaten an mehreren Stellen nachgeschärft werden. Diskutiert werden unter anderem:

1. Strengere Verschreibungsvorgaben

Möglich wären:

  • verpflichtende Videosprechstunden oder persönliche Arztkontakte

  • Nachweispflicht bisheriger Therapieversuche

  • engere Dokumentation medizinischer Indikationen

  • strengere Kontrollpflichten für Telemedizin-Anbieter

2. Anpassungen im Apothekenrecht

Auch das ApoVWG sowie angrenzende Regelwerke könnten Auswirkungen haben.

Relevant wären etwa:

  • AMPreisV – Preisbildung und Zuschläge

  • AMVV – Anforderungen an Verordnungen

  • strengere Vorgaben für Versand, Rezeptprüfung oder Abgabeprozesse

3. Rechtsprechung mit Signalwirkung

Zusätzliche Unsicherheit bringt ein noch ausstehendes Urteil des Bundesgerichtshof, das an den Europäischer Gerichtshof weiterverwiesen wurde. Je nach Entscheidung könnten Fragen zu Wettbewerb, Vertrieb, Werbung oder regulatorischer Gleichbehandlung neu bewertet werden.

Was echte Patienten befürchten

Viele tatsächliche Patientinnen und Patienten sehen die Entwicklung kritisch. Denn wenn medizinisches Cannabis zunehmend als Schlupfloch wahrgenommen wird, drohen strengere Regeln am Ende auch denen, die auf ihre Therapie angewiesen sind.

Mögliche Folgen:

  • längere Wartezeiten

  • mehr Bürokratie

  • häufigere Arzttermine

  • strengere Begründungspflichten

  • höhere Kosten

Fazit: Höhere Preise, neue Hürden – und begrenzte Alternativen

Sollte der Gesetzgeber reagieren, könnten besonders sogenannte „Scheinpatienten“ künftig mit deutlich höheren Hürden rechnen. Denkbar wären verpflichtende Arztgespräche, strengere Prüfungen, weniger Online-Rezepte und steigende Preise durch regulatorische Anpassungen sowie Änderungen bei Apothekenvergütung und Verordnungsvorgaben.

Wer dann weder selbst zuhause legal anbaut noch auf den Schwarzmarkt zurückgreifen möchte, hätte vor allem eine legale Alternative: Cannabis Social Clubs. Doch auch dort sind die Kapazitäten begrenzt. Pro Club sind maximal 500 Mitglieder zugelassen.

Damit könnte sich der einfache digitale Zugang zu Cannabis über medizinische Kanäle künftig deutlich verändern – und das Geschäftsmodell mancher Plattformen vor einer harten Realität stehen.

 
 
 

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